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   LAG Hamm, 09.10.2018 - 9 Sa 656/17   

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LAG Hamm, 09.10.2018 - 9 Sa 656/17 (https://dejure.org/2018,53954)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.10.2018 - 9 Sa 656/17 (https://dejure.org/2018,53954)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. Oktober 2018 - 9 Sa 656/17 (https://dejure.org/2018,53954)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • IWW

    Anlage 7 zum MTV, Anlage 7a des MTV, § 4 Abs. 5 BetrAVG, § 91 MTV, § ... 3 Abs. 5 BetrAVG, Anlage 7a zum MTV, § 3 Abs. 1 BetrAVG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 64 Abs. 1 ArbGG, § 64 Abs. 2 Buchst. b ArbGG, § 519 ZPO, § 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, § 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 520 Abs. 3 ZPO, § 259 ZPO, § 17 Abs. 3 BetrAVG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 2 BetrAVG, § 16 BetrAVG, § 1 Abs. 1 BetrAVG, § 106 MTV, § 164 BGB, § 293 ZPO, § 5 BetrAVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 151 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 139 BGB, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (53)

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 382/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung eines Versorgungstarifvertrags -

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2018 - 9 Sa 656/17
    Nach dem Ablösungsprinzip findet wegen des gleichen Rangs der Tarifverträge zueinander kein Günstigkeitsvergleich zwischen den bisherigen und den ablösenden Regelungen statt (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 56 Rn. 42; 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - NZA 2006, 335, 337 Rn. 19; BAG 28. Mai 1997 - 4 AZR 545/95 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 27) .

    Der Entgeltcharakter der betrieblichen Altersversorgung, welcher bis zum Eintritt des Versorgungsfalles des Eintritts in die Altersrente im Rahmen der bis dahin bestehenden unverfallbaren Anwartschaft und sodann des Versorgungsanspruchs zu beachten ist, ändert daran nichts (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 56 Rn. 42) .

    Auf tarifvertragliche Regelungen ist es nicht ohne weiteres übertragbar (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 56 Rn. 43; BAG 27. Juni 2006 - 3 AZR 255/05 - Rn. 39, BAGE 118, 326 = AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 49) .

    Die Gerichte haben sie nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz oder anderes höherrangiges Recht verstoßen (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 56 Rn. 43; BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47) .

    Der Gesetzgeber des Betriebsrentengesetzes hat den Tarifvertragsparteien grundsätzlich sogar die Möglichkeit eingeräumt, den Wert erdienter Anwartschaften abweichend von § 2 BetrAVG festzusetzen und abweichend von § 5 und von § 16 BetrAVG Regelungen über die Auszehrung laufender Betriebsrenten zu treffen (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 56 Rn. 43; BAG 27.6.2006 - 3 AZR 255/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 49 Rn. 40) .

    Nur solche erdienten Versorgungsanwartschaften sind grundsätzlich einem Eingriff entzogen, weil sie sowohl Versorgungs- als auch Entgeltcharakter haben und die ausreichende Gegenleistung für bereits geleistete Arbeit und Betriebstreue des Versorgungsanwärters darstellen (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 56 Rn. 44; BGH 14. November 2007 - IV ZR 74/06 - Rn. 56 und 57 - NVwZ 2008, 455, 460) .

    Wird nicht in den erdienten Besitzstand einer Versorgungsanwartschaft eingegriffen und sind die mit der Änderung verbundenen Nachteile für die Arbeitnehmer nicht schwerwiegend, so reichen sachliche Gründe aus (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 56 Rn. 45; BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47) .

    Nach dem Ablösungsprinzip findet wegen des gleichen Rangs der Tarifverträge zueinander kein Günstigkeitsvergleich zwischen den bisherigen und den ablösenden Regelungen statt (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 56 Rn. 42; 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - NZA 2006, 335, 337 Rn. 19; BAG 28. Mai 1997 - 4 AZR 545/95 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 27) .

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 273/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösender Tarifvertrag - Verschlechterung einer

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2018 - 9 Sa 656/17
    Soweit - wie vorliegend - keine gegenteiligen Anhaltspunkte bestehen, verweisen sie daher auf die beim Arbeitgeber jeweils geltenden Versorgungsregelungen, die sich typischerweise auf die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beziehen (BAG 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - NZA 2017, 64, 66 Rn. 19) .

    Mehr als geringfügig sind nur solche Eingriffe, die dem Versorgungsempfänger - hätte er mit ihnen gerechnet - während des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses vernünftigerweise hätten Anlass geben können, sie durch eine weitere private Absicherung auszugleichen (so für einen ablösenden Tarifvertrag BAG 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - NZA 2017, 64, 67 Rn. 38; für eine Betriebsvereinbarung BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - NZA 2012, 1229, 1233 Rn. 39) .

    Die Tarifvertragsparteien haben gemäß § 17 Abs. 3 BetrAVG sogar die Möglichkeit eingeräumt, den Wert erdienter Anwartschaften abweichend von § 2 BetrAVG festzusetzen und abweichend von § 5 BetrAVG Regelungen über die Auszehrung laufender Betriebsrenten zu treffen (BAG 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - NZA 2017, 64, 67 Rn. 33 ).

    Gleichwohl unterliegen die Tarifvertragsparteien bei ihrer Normsetzung den aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden (BAG 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - NZA 2017, 64, 67 Rn. 34) .

    Wie gewichtig diese sein müssen, hängt von den Nachteilen ab, die den Versorgungsberechtigten durch die Änderung der Versorgungsregelungen entstehen (BAG 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - NZA 2017, 64, 67 Rn. 34) .

    Bei tariflichen Regelungen, die für die betroffenen Arbeitnehmer oder Versorgungsempfänger nur zu geringfügigen Nachteilen führen, genügen sachliche Gründe (BAG 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - NZA 2017, 64, 67 Rn. 35 mit umfangreichen weiteren Nachw.) .

    (bbba) Mehr als geringfügig sind lediglich solche Eingriffe, die dem Versorgungsempfänger - hätte er mit ihnen gerechnet - während des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses vernünftigerweise hätten Anlass geben können, sie durch eine weiter gehende private Absicherung auszugleichen (BAG 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - NZA 2017, 64, 67 Rn. 38) .

  • BAG, 06.12.2017 - 10 AZR 575/16

    Sonderzahlung - Inanspruchnahme vorgezogenen Altersruhegeldes - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2018 - 9 Sa 656/17
    Tarifvertragliche Regelungen tragen somit während der Laufzeit des Tarifvertrags den immanenten Vorbehalt ihrer rückwirkenden Abänderbarkeit durch Tarifvertrag in sich (BAG 6. Dezember 2017 - 10 AZR 575/16 - NZA 2018, 321, 324 Rn. 35; BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 878/06 - Rn. 18) .

    Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Ansprüche noch nicht erfüllt oder noch nicht fällig sind (BAG 6. Dezember 2017 - 10 AZR 575/16 - NZA 2018, 321, 324 Rn. 36; BAG 11. Oktober 2006 - 4 AZR 486/05 - Rn. 26 ff., BAGE 119, 374) .

    Die Grundlage für schützenswertes Vertrauen besteht nicht mehr, wenn und sobald die Normunterworfenen mit einer Änderung rechnen müssen (BAG 6. Dezember 2017 - 10 AZR 575/16 - NZA 2018, 321, 324 Rn. 37; BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 878/06 - Rn. 18) .

    Entscheidend und ausreichend ist die Kenntnis der betroffenen Kreise (BAG 6. Dezember 2017 - 10 AZR 575/16 - NZA 2018, 321, 324 R. 37; BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 108, 176) .

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2018 - 9 Sa 656/17
    Nach dem Ablösungsprinzip findet wegen des gleichen Rangs der Tarifverträge zueinander kein Günstigkeitsvergleich zwischen den bisherigen und den ablösenden Regelungen statt (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 56 Rn. 42; 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - NZA 2006, 335, 337 Rn. 19; BAG 28. Mai 1997 - 4 AZR 545/95 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 27) .

    Die Gerichte haben sie nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz oder anderes höherrangiges Recht verstoßen (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 56 Rn. 43; BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47) .

    Wird nicht in den erdienten Besitzstand einer Versorgungsanwartschaft eingegriffen und sind die mit der Änderung verbundenen Nachteile für die Arbeitnehmer nicht schwerwiegend, so reichen sachliche Gründe aus (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 56 Rn. 45; BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47) .

    Nach dem Ablösungsprinzip findet wegen des gleichen Rangs der Tarifverträge zueinander kein Günstigkeitsvergleich zwischen den bisherigen und den ablösenden Regelungen statt (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 56 Rn. 42; 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - NZA 2006, 335, 337 Rn. 19; BAG 28. Mai 1997 - 4 AZR 545/95 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 27) .

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09

    Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2018 - 9 Sa 656/17
    Regelmäßig ist es hinreichend, wenn ein sachlich vertretbarer Grund für die getroffene Regelung besteht (BAG 04. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46) .

    Die Nichtigkeit des gesamten Tarifvertrags kann bei Nichtigkeit einzelner Tarifvorschriften nur ausnahmsweise angenommen werden (BAG 04. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46 Rn. 43; BAG 12. Dezember 2007 - 4 AZR 996/06 - AP TVG § 1 Nr. 39 Rn. 21 ).

    So haben für die Vergangenheit gleichheitswidrig ausgeklammerte Personen Anspruch auf die Vergünstigung, wenn die tariflichen Normgeber dem Gleichheitssatz nur auf diese Weise Rechnung tragen können (BAG 04. Mai 2010 - 9 AZR 181/09 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 46) .

  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2018 - 9 Sa 656/17
    Eine solche Auslegung hat daher außer Betracht zu bleiben, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage bewusst ungeregelt lassen und diese Entscheidung höherrangigem Recht nicht widerspricht (BAG 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - AP BAT § 26 Nr. 2 zu 4. a) der Gründe) .

    Solange sie daran festhalten, hat sich eine ergänzende Auslegung an dem bestehenden System und dessen Konzeption zu orientieren (BAG 21.6. 2000 - 4 AZR 931/98 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 276; BAG 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - AP BAT § 26 Nr. 2 zu 4. a) der Gründe) .

    Diese Möglichkeit scheidet erst aus, wenn den Tarifvertragsparteien ein Spielraum zur Lückenschließung bleibt und es ihnen wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen bleiben muss, die von ihnen für angemessen gehaltene Lösung zu finden (BAG 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 - AP TVAL II § 42 Nr. 7: BAG 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - AP BAT § 26 Nr. 2 zu 4. a) der Gründe) .

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11

    Betriebliche Übung - Leistungsgewährungen, die möglicherweise irrtümlich über

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2018 - 9 Sa 656/17
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (BAG 29. August 2012 - 10 AZR 571/11 - NZA 2013, 40, 41 Rn. 19; BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 670/10 - NZA 2012, 499) .

    Erst wenn solche Darlegungen des Arbeitnehmers die Entstehung einer betrieblichen Übung belegen, ist es Sache des Arbeitgebers, dem durch geeigneten Vortrag entgegenzutreten (BAG 29. August 2012 - 10 AZR 571/11 - NZA 2013, 40, 41 Rn. 20) .

  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2018 - 9 Sa 656/17
    Entscheidend und ausreichend ist die Kenntnis der betroffenen Kreise (BAG 6. Dezember 2017 - 10 AZR 575/16 - NZA 2018, 321, 324 R. 37; BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 108, 176) .

    Ob und wann die Tarifunterworfenen mit einer tariflichen Neuregelung rechnen müssen, ist eine Frage des Einzelfalls (BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03) .

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 476/05

    Verbilligter Strombezug und Krankheitsbeihilfen

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2018 - 9 Sa 656/17
    Die strengen Anforderungen, die an Eingriffe in laufende Betriebsrenten zu stellen sind (BAG 12. Oktober 2004 - 3 AZR 557/03 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 23 [I 2 a der Gründe] ) , gelten nicht für Unterstützungsleistungen außerhalb der betrieblichen Altersversorgung (BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 476/05 - AP BetrAVG § 1 Nr. 45 Rn. 39; BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 476/05 - AP BetrAVG § 1 Nr. 45 Rn. 39) .

    Auch das Krankheitsrisiko ist von den Versorgungsrisiken des Betriebsrentenrechts zu unterscheiden (BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 476/05 - AP BetrAVG § 1 Nr. 45 Rn. 33) .

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 878/06

    Sonderzuwendung - Rückwirkung eines verschlechternden Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2018 - 9 Sa 656/17
    Tarifvertragliche Regelungen tragen somit während der Laufzeit des Tarifvertrags den immanenten Vorbehalt ihrer rückwirkenden Abänderbarkeit durch Tarifvertrag in sich (BAG 6. Dezember 2017 - 10 AZR 575/16 - NZA 2018, 321, 324 Rn. 35; BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 878/06 - Rn. 18) .

    Die Grundlage für schützenswertes Vertrauen besteht nicht mehr, wenn und sobald die Normunterworfenen mit einer Änderung rechnen müssen (BAG 6. Dezember 2017 - 10 AZR 575/16 - NZA 2018, 321, 324 Rn. 37; BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 878/06 - Rn. 18) .

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZN 146/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung

  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 355/92

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Chemiearbeiter

  • BAG, 02.12.1986 - 3 AZR 123/86

    Anspruch auf Energiebeihilfe anstelle nicht mehr verwendbarer Hausbrandkohle bei

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06

    Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung

  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 545/95
  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05

    Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 204/12

    Nachrang von Entgeltansprüchen eines Gesellschafters

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 486/05

    Sanierungs-TV - rückwirkender Eingriff

  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06

    Grundsatzbeschwerde

  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 43/09

    Übertarifliche Jahressonderzahlung - betriebliche Übung

  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 650/09

    Betriebsrente - betriebliche Übung - Urteilsergänzung

  • BAG, 05.10.2010 - 5 AZN 666/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage -

  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 799/08

    Betriebliche Altersversorgung - Energiekostenerstattung

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 856/09

    Unwirksamkeit einer Tarifbestimmung - (Teil-) Nichtigkeit eines Tarifvertrages

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 382/06

    Vergütung eines Flugzeugführers - Tarifänderung - Rückwirkung

  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 557/03

    Eingriff in die einem Ruheständler zugesagte Witwenrente

  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 451/97

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe und Einkommenssteuer

  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 97/17

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - betriebliches Entlohnungssystem

  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 996/06

    Tarifvertrag - Stellvertretung - Teilnichtigkeit

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 670/10

    Tantieme - Leistungsvoraussetzungen - Vertragsänderung

  • BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvL 26/84

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 830/09

    Sanierungstarifvertrag - Auslegung - Zustimmung der Gewerkschaft als

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 697/92

    Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist

  • BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 903/13

    Auslegung eines Tarifvertrags - Steuerausgleichszahlung als Teil der

  • BAG, 29.03.1957 - 1 AZR 208/55

    Ansprüche aus Einzelarbeitsverhältnis - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte -

  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 515/09

    Berechnung des Altersteilzeitentgelts in einer Spielbank - Auszahlung des in der

  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 904/13

    Auslegung eines Versorgungstarifvertrags

  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 931/98

    Eingruppierung bei Tariflücke

  • BAG, 09.08.1995 - 6 AZR 1047/94

    Wirksamwerden eines Tarifvertrags - Ermittlung durch Gericht

  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 462/09

    Betriebliche Altersversorgung - Energiekostenerstattung

  • BAG, 25.09.2012 - 1 AZN 1622/12

    Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage

  • BAG, 27.11.1991 - 5 AZR 167/91

    Energiebeihilfe statt Hausbrandkohle

  • BAG, 14.12.1977 - 5 AZR 673/76

    Deputatanspruch - Lieferung von Gütern - Eigene Produktion des

  • BAG, 02.12.1986 - 3 AZR 259/85

    Anspruch eines Rentners auf Energiebeihilfe statt nicht mehr verwendbarer

  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 915/13

    Teilzeitarbeit - Verteilung der reduzierten Arbeitszeit

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 361/98

    Insolvenzsicherungsanspruch und weitergehender Versorgungsanspruch

  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 785/10

    Auslegung eines Tarifsozialplans - Verlängerung des mit einer

  • BAG, 27.03.2012 - 3 AZR 218/10

    Betriebsrente - Anpassungsprüfung

  • ArbG Rheine, 04.04.2017 - 2 Ca 1012/16
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